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GinaBe



Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Anmeldungsdatum: 12.09.2014
Beiträge: 8900
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BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Rainer Helmbrecht hat folgendes geschrieben:
GinaBe hat folgendes geschrieben:
....
Das ist ja die Frage, mit welchen Motiven ...diese Feindseligkeiten ausgetragen werden, OB ihnen der Glaube diese befiehlt oder ...etwas anderes.

Was ist Denken!?
Jede(r) hat ein Bewusstsein und Mensch denkt oder ES denkt....


Du kannst Gott alles Fragen, aber wenn Du eine Antwort hörst..... dann musst Du in die Klinik wink

MfG. Rainer


So weit bin ich noch nicht, mit Gott zu reden.
Daran sind schon manche Theologen gescheitert, weil er auch ihnen die Antwort verweigerte.

Und in die Klinik will ich auch nicht, nehme also vorlieb mit Euch. smile
_________________
Sich durch Poesie ruiniert zu haben ist eine Ehre. Oscar Wilde
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Perleberger
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Anmeldungsdatum: 08.09.2014
Beiträge: 3276
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BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

GinaBe hat folgendes geschrieben:
Beim ...Spocht habe ich mich nie eingemischt.
wink

Also extra für Dich ein anderes Beispiel:
Wenn einer unter Menschenrechte Menschenrechte versteht und ein anderer unter Menschenrechte rechte Menschen versteht, dann verstehen sie einander wegen dieser unterschiedichen Definitionen nicht und ein Gespräch oder eine Diskussion über das Thema Menschenrechte wird immer sinnlos sein WEGEN dieser unterschiedlichen Definitionen oder Begriffsverständnisse.

Sie reden zwar über dieselben Worte, verstehen aber unter diesen Worten (Begriffe, Definitionen) etwas völlig anderes, jeder hat seine eigene Definitionswelt.
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GinaBe



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Anmeldungsdatum: 12.09.2014
Beiträge: 8900
Wohnort: Am Rhein im schönen Friemersheim

BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Perleberger hat folgendes geschrieben:
GinaBe hat folgendes geschrieben:
Beim ...Spocht habe ich mich nie eingemischt.
wink


Also extra für Dich ein anderes Beispiel:
Wenn einer unter Menschenrechte Menschenrechte versteht und ein anderer unter Menschenrechte rechte Menschen versteht, dann verstehen sie einander wegen dieser unterschiedichen Definitionen nicht und ein Gespräch oder eine Diskussion über das Thema Menschenrechte wird immer sinnlos sein WEGEN dieser unterschiedlichen Definitionen oder Begriffsverständnisse.

Sie reden zwar über dieselben Worte, verstehen aber unter diesen Worten (Begriffe, Definitionen) etwas völlig anderes, jeder hat seine eigene Definitionswelt.


Büdde, büdde....Dein voriges Beispiel habe ich sinngemäß, also inhaltlich, sehr wohl verstehen können.
http://menschenrechte.jugendnetz.de/index.php?id=65
Diese Empfehlungen ändert aber nichts daran, daß sie gebrochen, ausgelegt, mißachtet, ausgehebelt, umgangen und von der anderen Seite immer wieder neu zitiert werden müssen.

DAS meinst Du doch?
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Perleberger
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BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

So schauts aus ....

Verdacht auf Scheinselbstständigkeit
Bundestag soll 1,45 Millionen Euro nachzahlen
Weil Besucherführer im Bundestag nicht angestellt waren, soll die Parlamentsverwaltung 1,45 Millionen Euro Sozialabgaben nachzahlen. Manche Abgeordnete fürchten um das Ansehen des Parlaments.
Es geht dabei um die Frage, ob das Parlament gegen seine eigenen Gesetze verstoßen hat, die Besucherführer als "Scheinselbständige" beschäftigt und ihnen damit jahrelang Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten zu haben. Juristisch ist dies alles andere als ein Kavaliersdelikt. Im Strafgesetzbuch sind dafür Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vorgesehen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/verdacht-auf-scheinselbststaendigkeit-bundestag-soll-millionen-euro-nachzahlen-1.2160939
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Perleberger
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BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Und so schauts auch aus -- da dürfte der Landkreis Tübingen mit baden gegangen sein ....

Bundesverfassungsgericht
Kommunen scheitern mit Jobcenter-Klage
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage mehrerer Kommunen und Landkreise abgewiesen, die Langzeitarbeitslose allein betreuen und dazu die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernehmen wollten. Bislang gibt es bundesweit 110 Jobcenter, die allein von Kommunen geführt werden. Die 15 Kläger waren bei der Zulassung dieser sogenannten Optionskommunen zu kurz gekommen und forderten ihre nachträgliche Berücksichtigung.
Der Bund kann aber weiterhin selbst darüber entscheiden, wie vielen Kommunen er die alleinige Betreuung von Arbeitslosen ohne Beteiligung der BA ermöglicht.
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_71307994/bundesverfassungsgericht-kommunen-scheitern-mit-jobcenter-klage.html
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GinaBe



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BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Deine letzten beiden links zeigen deutlich, wie verschieden Gesetzlichkeit, Rechtmäßigkeit und Begrifflichkeit von dem entfernt ist, was Lebenswirklichkeit und Realität ist.

Bis später!
http://www.youtube.com/watch?v=JEnLpc21-lQ
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Perleberger
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BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

GinaBe hat folgendes geschrieben:

Diese Empfehlungen ändert aber nichts daran, daß sie gebrochen, ausgelegt, mißachtet, ausgehebelt, umgangen und von der anderen Seite immer wieder neu zitiert werden müssen.
DAS meinst Du doch?

Nein.
Ich meine, wenn man ein Gespräch über Menschenrecht damit beginnt, dass man Menschenrechte falsch definiert als "alle Menschen SIND gleich", dann ist von Anfang an der FehlerWurm drin und es werden selten daraus sinnvlle Gespräche.
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Perleberger
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BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

GinaBe hat folgendes geschrieben:
Deine letzten beiden links zeigen deutlich, wie verschieden Gesetzlichkeit, Rechtmäßigkeit und Begrifflichkeit von dem entfernt ist, was Lebenswirklichkeit und Realität ist.

In diesen verlinkten Artikeln werden aber die Begriffe Parlament, Scheinselbständigkeit, Kommune, Bundesverfassungsgericht, Job-Center nicht von jedem Beteiligten oder Leser anders definiert, sondern es wird von einer Übereinkunft, einem allgemeinen Verständnis dieser Begriffe -- so wie im Artikel verwendet -- ausgegangen.
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no-panic
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BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Quandtum Trost. Die ALDIs sind nicht mehr die reichsten Deutschen..... cry
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no-panic
Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Perleberger hat folgendes geschrieben:
GinaBe hat folgendes geschrieben:
Deine letzten beiden links zeigen deutlich, wie verschieden Gesetzlichkeit, Rechtmäßigkeit und Begrifflichkeit von dem entfernt ist, was Lebenswirklichkeit und Realität ist.

In diesen verlinkten Artikeln werden aber die Begriffe Parlament, Scheinselbständigkeit, Kommune, Bundesverfassungsgericht, Job-Center nicht von jedem Beteiligten oder Leser anders definiert, sondern es wird von einer Übereinkunft, einem allgemeinen Verständnis dieser Begriffe -- so wie im Artikel verwendet -- ausgegangen.


Wohingegen "Scheinselbstständig" durchaus unterschiedlich interpretiert wird. wink
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no-panic
Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Perleberger hat folgendes geschrieben:
Und so schauts auch aus -- da dürfte der Landkreis Tübingen mit baden gegangen sein ....

Bundesverfassungsgericht
Kommunen scheitern mit Jobcenter-Klage
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage mehrerer Kommunen und Landkreise abgewiesen, die Langzeitarbeitslose allein betreuen und dazu die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernehmen wollten. Bislang gibt es bundesweit 110 Jobcenter, die allein von Kommunen geführt werden. Die 15 Kläger waren bei der Zulassung dieser sogenannten Optionskommunen zu kurz gekommen und forderten ihre nachträgliche Berücksichtigung.
Der Bund kann aber weiterhin selbst darüber entscheiden, wie vielen Kommunen er die alleinige Betreuung von Arbeitslosen ohne Beteiligung der BA ermöglicht.
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_71307994/bundesverfassungsgericht-kommunen-scheitern-mit-jobcenter-klage.html


Klär mich auf.
Gibts da für Kommunen Geld abzusahnen oder warum sind die scharf drauf, ihre Arbeitslosen selber zu betreuen?
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Perleberger
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BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

no-panic hat folgendes geschrieben:

Wohingegen "Scheinselbstständig" durchaus unterschiedlich interpretiert wird. wink

Man kann Parlament auch als "Quasselbude" definieren ....

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert, um die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht mit sich bringen. Relevant ist dies insbesondere bei freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Mit einer Scheinselbständigkeit geht einher, dass sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten nicht erfüllt werden. Dies stellt nach § 1 Abs. 2 SchwarzArbG Schwarzarbeit dar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit
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Perleberger
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BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

no-panic hat folgendes geschrieben:

Klär mich auf.
Gibts da für Kommunen Geld abzusahnen oder warum sind die scharf drauf, ihre Arbeitslosen selber zu betreuen?

Die Kommunen und Landkreise können dann das Personal und die Mittel selber verwalten oder kürzen und die Bezieher von Hartz IV "freier", dh ohne die Verordnungen, Vorgaben und Restriktionen durch die BA als Ein- oder NullEuro-Kräfte kujonieren und sanktionieren, "angemessene" Mieten selber definieren .... ein "Machtzuwachs" für die Landräte .... Ermessensspielräume neu definieren und ausnutzen.
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no-panic
Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Perleberger hat folgendes geschrieben:
no-panic hat folgendes geschrieben:

Wohingegen "Scheinselbstständig" durchaus unterschiedlich interpretiert wird. wink

Man kann Parlament auch als "Quasselbude" definieren ....

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert, um die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht mit sich bringen. Relevant ist dies insbesondere bei freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Mit einer Scheinselbständigkeit geht einher, dass sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten nicht erfüllt werden. Dies stellt nach § 1 Abs. 2 SchwarzArbG Schwarzarbeit dar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit


Die Definition kenne ich zur Genüge, die Interpretationen derselben auch, war ich doch ziemlich erfolgreich in diesem Sektor. wink

Perleberger hat folgendes geschrieben:

Man kann Parlament auch als "Quasselbude" definieren ....


Blubberbude
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no-panic
Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.2014, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Perleberger hat folgendes geschrieben:
no-panic hat folgendes geschrieben:

Klär mich auf.
Gibts da für Kommunen Geld abzusahnen oder warum sind die scharf drauf, ihre Arbeitslosen selber zu betreuen?

Die Kommunen und Landkreise können dann das Personal und die Mittel selber verwalten oder kürzen und die Bezieher von Hartz IV "freier", dh ohne die Verordnungen, Vorgaben und Restriktionen durch die BA als Ein- oder NullEuro-Kräfte kujonieren und sanktionieren, "angemessene" Mieten selber definieren .... ein "Machtzuwachs" für die Landräte .... Ermessensspielräume neu definieren und ausnutzen.


Sowas dachte ich mir.
Das ist zwar von der offiziellen Begründung abweichend, klingt aber zumindest mal nicht völlig abwegig. lol
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